Plattendämmstoffe
Mattendämmstoffe
Schütt- und Einblasdämmstoffe
Spezialprodukte
SLS-Einblasdämmstoff
Eigenschaften
Der Dämmstoff hat neben wärmedämmenden auch schalldämmende Eigenschaften. Es handelt sich um ein mineralisches Material mit entsprechenden Charakterisika. SLS 20 ist nicht brennbar und resistent gegenüber Verrottung und Ungeziefer. Aufgrund seiner hydrophoben Eigenschaften kann es als Kerndämmstoff angewandt werden. Durch die sehr feine Körnung ist das Granulat auch bei sehr schmalen Hohlschichten einsetzbar und es sind nur kleine Bohrlöcher notwendig.
Wegen der Eigenschaft der Rieselfähigkeit ist auch die Dämmung vorgehängter Fassaden möglich, wobei SLS unter anderem wegen seiner Nicht- Brennbarkeit auch für die Dämmung von Hochhäusern eingesetzt werden kann. Durch die exzellente Rieselfähigkeit kann es jedoch auch zu Durchrieselungen kommen, entsprechende Vorkehrungen sollten getroffen werden.
Aufgrund der Nicht-Brennbarkeit kann das Produkt auch zur Dämmung von Wärmeleitungen eingesetzt werden.
Rohstoffe und Herstellungsverfahren
Rohstoffe: Kalk- Natron- Silikatglas, Altglas, Glasstaub
Herstellung: die Materialien werden gemischt, verflüssigt und zu einem Glasblock verarbeitet. Dieser wird grob gebrochen, danach fein gemahlen. Der Mahlstaub wird mittels Infrarotlampen sehr hoch erhitzt, dabei expandiert explosionsartig das Kristallwasser und aus dem Staub entsteht das Dämm-Korn. Danach wird das fertige Produkt noch mit Silikonöl hydrophobiert. Der Aufbläh-Vorgang ist vergleichbar dem Prozeß zur Herstellung von Popcorn (aus Maiskörnern)
Technische Daten
Eigenschaft | Einheit | Kenngröße |
---|---|---|
Wärmeleitfähigkeit λB (Bemessungswert) | W/(mK) | 0,04 |
Rohdichte ρ | kg/m³ | 25-30 |
Wärmespeicherkapazität c | J/(kgK) | 1000 |
Baustoffklasse | -- | A1 |
Wasserdampfdiffusionswiderstand μ | -- | 3 |
Primärenergieinhalt | kWh/m³ | ca. 400-500 |
Wasserabweisende Wirkung | -- | ja |
*Vergleichs- U- Wert: 1,0 W/(m²K)
SLS kann teilweise recycelt oder über die Bauschuttdeponie entsorgt werden.
Z-23.12-1399 (Ende 2023 abgelaufen, Verlängerung beantragt)
Rechtliches §§:
Ein Einblasdämmstoff ist nur dann ein Dämmstoff im Sinne des Baurechts, wenn er durch Fachbetriebe eingebaut wurde, die vom jeweiligen Hersteller in der Handhabung geschult wurden und in einer Liste geführt werden. Werden sie vom do-it-yourselver selber eingebaut, sind sie zwar dämmend, aber rechtlich gesehen kein Dämmstoff. Im Schadensfall (z.B. Brand) könnte es mit den Versicherungen Probleme geben. Auch entfallen für Konstruktionen, in denen selber eingebauter Einblasdämmstoff verbaut wurde, jegliche Förderungen. Auch bei "KfW-x-Gebäuden" oder bei Neubauten dürfen diese Dämmstoffe dann nicht in die Berechnungen der Energieberater/Architekten einfließen.
Gesundheit und Ökologie
Aus gesundheitlicher Sicht sind keine Bedenken bekannt. Da das Material bei der Verarbeitung staubt, ist auf Atemschutz zu achten. Bei der ökologischen Betrachtung sprechen für das Produkt die Verwendung von Altglas und die kurzen Transportwege der Rohstoffe, negativ anzumerken ist jedoch der hohe Energieaufwand bei der Produktion.
- mittlere Wärmeleitfähigkeit
- nicht brennbar
- kleine und wenige Bohrlöcher notwendig
- wasserabweisend (geeignet für die Kerndämmung)
- Verwendung von Altglas als Rohstoff
- Gefahr von Durchrieselung
- hoher Primärenergieinhalt
- aufgrund des mitteleren Dämmwertes 0,040 W/mK ist dieses Produkt in der Kerndämmung nicht förderfähig (weder BAFA, noch Steuerförderung)